Bei teuren Handys lohnt sich die Handyversicherung!
22.09.2010 von Ihsan · Artikel kommentieren
Die Anschaffung eines Mobiltelefons kann, je nach Modell, eine teure Angelegenheit werden. In aller Regel werden Handys im Rahmen eines Zweijahresvertrags ausgegeben. Immer wieder kommt es nun vor, dass innerhalb der Vertragslaufzeit ein Mobiltelefon gestohlen wird oder funktionsuntüchtig wird. Kaum ein Handybesitzer macht sich dabei Gedanken darüber, wie sein, mitunter sehr hochwertiges, Mobiltelefon gegen solche Fährnisse versichert werden kann.
Eine klassische Hausratversicherung ist dabei normalerweise nicht ausreichend, da Mobiltelefone gegen Beschädigungen und Diebstahl im Außenbereich nicht vom Versicherungsschutz abgedeckt sind. Hier setzt das Prinzip der Handyversicherung ein. Diese Handyversicherungen stellen, vereinfacht gesagt, eine Erweiterung der Hausratversicherung dar. Das Mobiltelefon wird, je nach Ausgestaltung des Versicherungsvertrags, gegen Verlust und Beschädigung.
Im Detail zeigen sich bei der Wahl der richtigen Handyversicherung einige Tücken. Der Verlust des Telefons durch Diebstahl ist in allen Handyversicherungen eingeschlossen. In vielen Fällen ist in den AGB des Anbieters jedoch festzustellen, dass sich der Versicherungsschutz lediglich auf Schadensfälle im Inland bezieht. Wird das Telefon im Urlaub entwendet, ist der Versicherungsträger nicht zur Zahlung verpflichtet. Auch sollte man bedenken, dass ein einfaches “Liegenlassen” in aller Regel nicht durch die Handyversicherung abgedeckt wird, ein gewisses Maß an Sorgfalt wird dem Versicherungsnehmer immer noch abverlangt.
Beim Ersatz von Beschädigungen gleichen sich die meisten Versicherungsverträge. So sind in aller Regel Beschädigungen durch Wasser im Vertrag inbegriffen. Weiterhin ist in der Handyversicherung auch die Regulierung von Sturzschäden inbegriffen. Somit bietet es sich, insbesondere für Leute, die viele Außenaktivitäten durchführen, an, eine Handyversicherung abzuschließen.
Je nach Gestaltung des Versicherungsvertrags kann bei einzelnen Anbietern eine Selbstbeteiligung im Schadensfall vereinbart sein. Diese funktioniert analog einer Selbstbeteiligung bei der bekannten Kraftfahrzeug-Teilkaskoversicherung.
Kommt es zum Schadensfall, wird für gewöhnlich keine Barauszahlung durch den Versicherer erfolgen. Üblicherweise wird ein gleichwertiges Ersatzgerät gestellt. Dabei orientiert sich der Versicherer an den Einkaufspreisen ohne Vertrag. Je nach Vertragsgestaltung von Handyversicherungen kann man vom Versicherer auch noch Hilfe bei der Datenrettung vom Altgerät erwarten.
Beim Abschluss einer Handyversicherung sollten vom Kunden die Handypreise im Hinterkopf behalten werden. Gerade der Preis hochwertige Handys ist für die meisten gar nicht direkt ersichtlich, da durch die Subventionierung bei Verträgen nur ein Bruchteil des tatsächlichen Werts vom Endkunden bezahlt wird. Wird dieses Handy nun aus irgendwelchen Gründen unbrauchbar, muss man für die Wiederbeschaffung den vollen Verkaufspreis rechnen.
Durch eine Handyversicherung kann grundsätzlich jedes Mobiltelefon geschützt werden. Einschränkungen bei Prepaid-Handys, Smartphones oder iPhones existieren grundsätzlich nicht. Auch andere Kleinelektronikgeräte lassen sich durch eine Handyversicherung schützen, hier seien PDAs oder MDAs beispielhaft aufgeführt.
Somit bleibt festzustellen, dass die meisten Besitzer von Mobiltelefonen, ohne es zu wissen, ihre teuren Geräte mit sich führen, ohne das diese bei Verlust und Beschädigung auch nur im geringsten versichert sind. Eine, für einen vergleichsweise geringen monatlichen Betrag, erhältliche Handyversicherung kann dabei im Schadenfall erheblich Geld und Frust einsparen.