11.02.2012

Nokia und HTC vor Gericht als Patentverletzter

19.12.2009 von Mtn · Artikel kommentieren 

Nicht nur Nokia und Apple streiten sich derzeit um potentielle Rechtsverletzungen aus dem Bereich der Patente. Auch in Deutschland müssen sich derzeit Gerichte mit möglichen Verstößen gegen geltendes Patentrecht befassen. So hatte der Rechteverwerter IPCom eine Klage vor einem Mannheimer Gericht angestrengt, bei dem sich die Richter und Sachverständigen mit der Frage befassen mussten, ob die Hersteller Nokia und HTC gegen das Patentrecht verstoßen hatten.

Das Unternehmen IPCom mit Sitz in München hatte dem bekannten Unternehmen Robert Bosch GmbH vor fast drei Jahren Patente abgekauft, die nach Aussagen des Klägers in den allermeisten Telefonen mit UMTS-Technologie eingesetzt werden. Die besagten Hersteller sollen nun nicht wie üblich Lizenzgebühren an den Patentinhaber entrichtet. Bei einem der beiden beanstandeten Patente handelt es sich für den Einsatz mobiler Kommunikation im Rahmen von rettungsdienstlichen Maßnahmen.

Hierbei geht es darum, dass den Rettungsdiensten netzintern eine höhere Priorität zugewiesen werden kann, damit andere Nutzer mit ihrem Handy nicht die Netze besetzen können. das zweite betroffene Patent, gegen das Nokia und HTC verstoßen haben sollen, bezieht sich auf die Technologie MMS, die inzwischen bei den meisten Mobiltelefonen Verwendung findet. Das Gericht jedenfalls bestätigt die Vorwürfe von Seiten des Rechteverwerters.

Schon der Vorbesitzer Bosch hatte laut IPCom versucht, bezüglich der Lizenzen mit den Handy-Herstellern ein entsprechendes Abkommen auszuarbeiten. IPCom selbst hatte in den vergangenen Jahren mit verschiedenen Herstellern Lizenzvereinbarungen getroffen, doch die beiden Unternehmen HTC und Nokia hatten sich standhaft geweigert, so die Stellungnahme des Münchener Klägers.

Infolge des Urteils ist zu erwarten, dass die Konzerne wieder die nötige Verhandlungsbereitschaft an den Tag legen werden. Zuvor aber ordnete das Gericht nun an, dass auf nationaler und europäischer Ebene vor Patentgerichten geklärt wird, wie es um die Gültigkeit der Patente im Einzelnen steht. Erst dann, wenn die Gültigkeit der beiden Patente für IPCom bestätigt, kann ein Verbot für den Verkauf der Mobiltelefone ausgesprochen werden, solange sich die Hersteller einer Einigung verweigern.

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